Die Hausversicherung

Entgegen der landläufigen Meinung und einigen Veröffentlichungen besteht in Deutschland keine Verpflichtung zum Abschluss einer Gebäudeversicherung. Einige unserer Nachbarn wie z.B. die Schweiz oder Schweden sehen das anders, dort ist die Verpflichtung per Gesetz geregelt. Selbstverständlich gibt es aber auch hierzulande Gründe genug, die für eine solche Versicherung sprechen; bei Finanzierungen wird in der Regel das Geldinstitut, die Bausparkasse usw. sowieso den Abschluss einer Hausversicherung verlangen.

ARAG Hausversicherung

Meistens dauert es recht lange, bis der finanzielle Status es erlaubt, ein Gebäude zu kaufen oder zu bauen. Dann jedoch stellt das Gebäude einen relativ hohen Anteil des Vermögens dar, für viele ist es Altersvorsorge usw. Im schlimmsten Fall muss bei einem Schaden ein Darlehen weiter bezahlt werden, obwohl das Gebäude nicht genutzt werden kann. Schäden führen dann oft zu einem finanziellen Desaster oder gar zum Ruin. Man sollte daher auf keinen Fall auf eine Wohngebäudeversicherung verzichten und die Auswahl der Versicherung nicht ausschließlich anhand der Höhe der Versicherungsprämie treffen.

Wie bei allen Versicherungen gibt es auch hier unterschiedliche „Pakete“ und Optionen. Mit einer Gebäudeversicherung sollen in der Regel die in dem Vertrag aufgeführten Gebäude, Nebengebäude und Garagen gegen finanzielle Schäden durch Leitungswasser, Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Feuer versichert werden. Andere „Elementarschäden“ wie Ex- und Implosionen, Hochwasser, Lawinen oder Erdrutsch müssen bei Bedarf zusätzlich im Vertrag aufgenommen werden. Das gilt auch für separat stehende Gebäude wie Gartenlauben usw. Eine Hausversicherung deckt aber auch andere Schäden z.B. Einbruch und Vandalismus ab. Alle Teile eines Gebäudes, die fest eingebaut oder mit dem Haus fest verbunden sind, sind im Schadensfall eingeschlossen. Dazu gehören Dach mit Dachbedeckung, Fenster und Türen genauso wie Heizungsanlagen, sanitäre und elektrische Installationen, fest verlegte Fußbodenbeläge und Einbauschränke. Auch fest verbundene Antennen, Markisen und Blitzableiter sind im Versicherungsumfang enthalten.

Eine Hausversicherung bezieht sich immer auf die Bausubstanz und nicht auf die Einrichtungen. Es ist allerdings unbestritten, dass gerade solche Schäden Kosten verursachen, die viele Eigentümer selbst kaum regulieren könnten. Sturmschäden an Dach und Fassade sind zum Beispiel sehr teuer und können, je nach Objekt, schnell fünfstellige Eurosummen kosten. Brandschäden haben häufiger noch weitaus schlimmere Folgen, manchmal bleiben nur der Abriss und der Wiederaufbau des Gebäudes. So kann es sein, dass längere Zeit die Immobilie unbewohnbar ist, als Eigentümer benötigt man eine andere Unterkunft oder Mieteinnahmen bleiben aus.

Die Höhe der Versicherungsprämie hängt von vielen Faktoren ab: von Baujahr und Größe des Gebäudes, Standort und Bauartklasse des Gebäudes sowie von der Art und Anzahl der Gefahren, die versichert werden sollen. Jede Änderung an diesen Grundlagen wie z.B. Ansiedlung eines Gewerbebetriebes usw. sollte der Versicherungsnehmer seiner Versicherung umgehend mitteilen. Bei Neubauten sind auch häufig Feuerversicherungen etc. für den Rohbau für gewisse Zeiträume im günstigen Fall kostenlos mitversichert.

Mit dem Abschluss einer sogenannten gleitenden Neuwertversicherung, erhält man im Schadensfall den jeweiligen Neuwert bzw. den Wiederbeschaffungswert des Gebäudes. Durch diese „dynamische“ Versicherung wird die Wertsteigerung der Immobilie analog zur Baupreisentwicklung berücksichtigt. Die zweite Variante für eine Berechnung von Ersatzleistungen bei einem Gebäudeschaden, legt einen fiktiven Wert oder den „Vorkriegszeit“ -Wert von 1914 zugrunde. Anhand des sogenannten Baupreisindexes wird die Versicherungssumme dann auf das Jahr des Vertragsabschlusses umgerechnet. Umbauten oder Renovierungen bleiben bei dieser Berechnung allerdings unberücksichtigt; diese müssen dann der Police hinzugefügt werden.