Krankentagegeld & Krankenhaus Versicherung
Aufgrund einer gesetzlichen Regelung zahlen Arbeitgeber in Deutschland im Krankheitsfall das Gehalt des Arbeitnehmers nur sechs Wochen lang weiter. Danach obliegt der Krankenkasse diese Aufgabe. Sie ist verpflichtet, dem arbeitsunfähigen Mitglied den Lebensunterhalt weiter zu finanzieren. Man spricht dabei vom so genannten Krankengeld. Dieses wird jedoch nicht in der vollen Höhe des vorigen Gehalts gezahlt, sondern entspricht lediglich circa 75 Prozent des vorigen Brutto-Arbeitslohns, wovon auch noch alle Sozialversicherungsbeiträge abgezogen werden. Außerdem gilt die Krankengeldregelung ausschließlich für Mitglieder, deren Einkommen unterhalb der festgelegten Beitragsbemessungsgrenze liegt.
Bei Besserverdienenden, das heißt Mitgliedern mit einem Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze, ist die Situation noch prekärer. Sie dürfen im Fall einer langwährenden Krankheit damit rechnen, auf den größten Teil ihres Einkommens verzichten zu müssen. Die Krankenkasse kann hier lediglich eine Grundversorgung leisten.
Ganz leer gehen indes Selbstständige und Freiberufler aus, da diese nicht in einer Krankenkasse pflichtversichert sind und damit auch kein Anrecht auf eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben.
Für all diese Fälle ist eine Krankentagegeldversicherung die optimale Lösung. Um die entstehenden Kostenlücken zu schließen, kann diese von besserverdienenden Arbeitnehmern im Rahmen einer Zusatzversicherung zur gesetzlichen KV abgeschlossen werden. Außerdem können Freiberufler und Selbstständige die Krankengeld Absicherung als eigenständige Versicherung abschließen. Im Krankheitsfall sorgt die Versicherung dafür, dass der Verdienstausfall des Versicherten bis zur Höhe des Nettoeinkommens ausgeglichen wird, und dies auf Wunsch bereits ab dem ersten Tag der Krankheit. Auch wer schon Krankengeld bezieht, kann die Leistungen der Krankentagegeldversicherung in Anspruch nehmen und damit die Differenz zwischen der Höhe des Krankengelds und der des letzten Nettogehalts ausgleichen.
Wie berechnen sich die Beiträge?
Einzige und ausschließliche Berechnungsgrundlage für die Beitragshöhe in der Krankengeldversicherung ist das durchschnittliche Nettoeinkommen des Versicherten innerhalb des letzten Jahres. Bei Freiberuflern und Selbstständigen gilt dies genauso, allerdings wird hier der Nettogewinn als Berechnungsgrundlage herangezogen.
Viele Versicherer bieten inzwischen an, eine Krankentagegeldversicherung individuell auf die Bedürfnisse des Mitglieds abzustimmen. So können die Beitragssätze besonders niedrig gehalten werden und der Versicherte bekommen nur die Leistungen, die er wirklich braucht. Wichtig ist dabei die Festlegung des Zeitpunkts, ab dem die Versicherung ihre Leistungen auszahlt. Wer als Selbstständiger Beiträge sparen will, kann hier einen späteren Zeitpunkt festlegen, um zunächst im Krankheitsfall auf eigene finanzielle Rücklagen zurückgreifen zu können.
Krankenhaus-Versicherung:
Keiner verbringt gerne Zeit im Krankenhaus. Sollte dies aber doch einmal notwendig werden, möchten viele auf besondere Leistungen wie die Behandlung durch den Chefarzt oder ein Einzelbettzimmer nicht verzichten. Auch in der Wahl des Krankenhauses wollen sich viele Versicherte keine Vorschriften machen lassen.
Wer privat krankenversichert ist, hat in der Regel solche Privilegien in seiner Versicherung eingeschlossen. Anders bei gesetzlich Krankenversicherten. Hier wird nur ein festgelegter und recht geringer Pflegesatz gezahlt, der ausschließlich die medizinische Grundversorgung umfasst. Diese besteht meist aus der Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, einer Standardverpflegung sowie Behandlungen durch den gerade verfügbaren Stationsarzt. Wem diese Leistungen jedoch nicht ausreichen, der sollte über den Abschluss einer Krankenhausversicherung nachdenken.
Die Leistungen:
Es ist festzustellen, dass die Krankenhauszusatzversicherung keineswegs als Ersatz für die normale KV zu verstehen ist. Sie schüttet nur dann ihre Leistungen aus, wenn ein stationärer Klinik-Aufenthalt erforderlich ist und der Versicherte Leistungen in Anspruch nehmen möchte, die nicht von der normalen Krankenversicherung abgedeckt sind.
Bei vielen Versicherten hängen die gewünschten Leistungen auch mit der Dauer des Krankenhausaufenthaltes zusammen. Daher bieten einige Gesellschaften inzwischen an, bei einem Aufenthalt von nur wenigen Tagen auf die über die medizinische Grundversorgung gehenden Leistungen zu verzichten, das heißt, die Zusatzversicherung in diesem Fall nicht in Anspruch zu nehmen. Dafür zahlt die Versicherung ein Krankentagegeld an das Mitglied aus, welches je nach gewählter Versicherungsart zwischen 10.- und 50.- Euro pro Tag beträgt. Der Versicherte kann also selbst wählen, ob er den Komfort im Krankenhaus haben möchte oder sich als Entschädigung das Krankentagegeld auszahlen lässt.
Die Bemessung der Beiträge:
Zunächst spielen persönliche Faktoren wie Geschlecht, Alter und eventuelle Vorerkrankungen zur Berechnung der Beiträge eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus kann der Versicherte zwischen zwei verschiedenen Tarifmodellen wählen. Das günstigere Modell ist der so genannte Leistungstarif. Er schließt lediglich die Mehrkosten für ein Einzelbettzimmer und die Chefarztbehandlung ein. Für andere eventuell gewünschte Zusatzleistungen muss der Versicherte selbst aufkommen, das heißt, er muss den Differenzbetrag zwischen den entstandenen Kosten und dem Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherung aus eigener Tasche bezahlen.
Wer es noch komfortabler und sicherer haben möchte, wählt einen Restkostentarif. Hierbei sind alle Leistungen, die über dem Regelsatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegen, durch die Krankenhaus-Zusatzversicherung abgedeckt. Lediglich Privatkliniken werden in der Regel ausgeschlossen.