Die Pflegezusatzversicherung
Sie kennen sicherlich die Pflegeversicherung als Teil der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie kommt für Kosten auf, die im Zusammenhang mit einer Pflegebedürftigkeit des Versicherten entstehen. Was viele nicht wissen: die gesetzliche Pflegeversicherung ist keineswegs eine Vollversicherung, das heißt, sie beteiligt sich lediglich an den tatsächlich entstandenen Kosten, übernimmt diese aber nicht zu 100 Prozent. Die Lücke, die sich hier zwischen dem von der Pflegeversicherung übernommenen Anteil und den tatsächlich entstandenen Kosten auftut, muss der Versicherte aus eigener Tasche schließen. Wer dies nicht kann oder möchte, sollte über den Abschluss einer Pflegezusatzversicherung nachdenken.
Die verschiedenen Modelle:
Die meisten Versicherer bieten im Bereich Pflegezusatzversicherung zwei verschiedene Modelle an: die Pflegekostenversicherung und die Pflegetagegeldversicherung. Die Unterschiede zwischen diesen Modellen sehen folgendermaßen aus:
Die Pflegekostenversicherung übernimmt grundsätzlich alle entstandenen Kosten einer Pflegebedürftigkeit, die über die Grundversorgung durch die gesetzliche Pflegeversicherung hinausgehen. Der Versicherte muss hierbei also nichts aus eigener Tasche bezahlen.
Die Pflegetagegeldversicherung dagegen zahlt im Fall einer Pflegebedürftigkeit einen festgelegten Tagessatz aus. Dieses Pflegetagegeld wird also unabhängig davon gezahlt, welche tatsächlichen Kosten entstehen. Bei dieser Form der Pflegezusatzversicherung kann es also unter Umständen sein, dass der Versicherte trotzdem noch Kosten selbst übernehmen muss. Die Höhe der Tagessätze liegt meist zwischen 30 und 70 Euro. Der Pflegebedürftige und/oder seine Angehörigen können dabei selbst entscheiden, wofür das Geld verwendet wird.
Wie bemessen sich die Beiträge?
Wie bei vielen anderen Zusatzversicherungen bemessen sich die Beiträge der Pflegetagegeldversicherung anhand persönlicher Kriterien wie Geschlecht, Alter und individueller Krankheitsgeschichte. Weiterhin spielt das gewählte Versicherungsmodelle bei der Berechnung der Beitragshöhe eine entscheidende Rolle. Auch bereits pflegebedürftige Patienten können eine Pflegezusatzversicherung abschließen, hier richtet sich die Höhe der Beiträge nach der - aus der gesetzlichen Krankenkassen bekannten - Pflegestufe.
Wichtig zu wissen ist, dass beim Abschluss einer Pflegezusatz Versicherung eine Wartezeit von einem bis drei Jahren in Kauf genommen werden muss. Diese fällt lediglich dann weg, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall oder ein bei Vertragsabschluss nicht absehbares Ereignis ausgelöst wurde.